FAQ

Im folgenden Bereich finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten:

Anmeldung und Stornierung

Frage: Wie hoch sind die Stornokosten, wenn ich mein Kind doch nicht mitschicken möchte?
Antwort: Der jährliche Mitgliedsbeitrag in der Höhe von € 80 wird als Stornogebühr einbehalten.

Frage: Was passiert wenn der Verein KS Wiental das Sommerlager Corona bedingt absagt?
Antwort: Sie erhalten die € 80 Mitgliedsbeitrag zurück und die Mitgliedschaft wird rückgängig gemacht.

Frage: Ich möchte mein Kind nur in einem Jahr mitschicken, was muss ich tun?
Antwort: Nachdem Ihr Kind auf das Lager mitgefahren ist, können Sie uns einfach per E-Mail den Austritt Ihres Kindes bekanntgeben. Andernfalls durch Untätigkeit: Wird der Zahlungsaufforderung für den nächsten Mitgliedsbeitrag nicht nachgekommen, tritt das Kind automatisch aus dem Verein aus.

Mehrere eigene Kinder

Frage: Ich habe mehrere Kinder, muss ich jedes Kind einzeln anmelden?
Antwort: Ja, jedes Kind muss bei uns außerordentliches Vereinsmitglied werden.

Frage: Ich habe mehrere Kinder, bekomme ich einen Mengenrabatt?
Antwort: Da wir im Jahr 2022 von einer massiven Inflation getroffen wurden, müssen wir den Preis für 2023 und die Jahre darauf stark erhöhen. Wir wollen Eltern die mehrere Kinder haben ermöglichen, alle Kinder auf das Lager mitzuschicken. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, einen Nachlass für Geschwisterkinder einzuführen:
Erstes Kind: normaler Preis
Zweites Kind: normaler Preis minus € 40
Drittes Kind und weitere Kind: normaler Preis minus € 80

Newsletter und Abmeldung

Frage: Ich möchte mein Kind nur für ein Jahr mitschicken und dann keine E-Mails mehr erhalten bzw. mein Kind aus dem Verein austreten lassen, wie mache ich das?
Antwort: Sie können uns via E-Mail den Austritt Ihres Kindes aus dem Verein bekanntgeben. Andernfalls durch Untätigkeit: Wird der Zahlungsaufforderung für den jährlichen Mitgliedsbeitrag nicht nachgekommen, tritt das Kind automatisch aus dem Verein aus.

Steuerliche Absetzbarkeit

Frage: Sind die Kosten für das Sommerlager steuerlich absetzbar?
Antwort: Ja, wir haben immer mindestens einen ausgebildeten, qualifizierten Pädagogen im Team, daher kann der Betrag von der Steuer als „Kosten für die Kinderbetreuung“ abgesetzt werden.
Link (abgerufen am 4. Oktober 2023 18:17): oesterreich.gv.at

Zukunft

Frage: Wann finden die nächsten Sommerlager der nächsten Jahre statt?
Antwort: Sofern alles weiterhin gut läuft und das Sommerlager die hohe Nachfrage beibehält, sind die nächsten Sommerlager an diesen Daten geplant:

  • Sa, 17. bis Sa, 24. August 2024
  • Sa, 16. bis Sa, 23. August 2025